Ausbau der Kooperation mit dem Nachbarland Polen und Einsetzung einer oder eines Polen-Beauftragten der Landesregierung

AntragstellerInnen:

Unterbezirksvorstand

Der Landesparteitag möge beschließen:

Ausbau der Kooperation mit dem Nachbarland Polen und Einsetzung einer oder eines Polen-Beauftragten der Landesregierung

 

Der Landesparteitag möge beschließen:

Der SPD-Landesvorstand, die SPD-Landtagsfraktion und die SPD-Landesregierung werden aufgefordert, die Kooperation  mit dem Nachbarland Polen auszubauen. Die Landesregierung wird mit der Einsetzung einer oder eines Polen-Beauftragten beauftragt.

Begründung:

Die Zusammenarbeit mit unseren polnischen Nachbarn ist ein zentrales Element der Landesentwicklung, nicht nur in den ländlichen Räumen an der Grenze, auch weit darüber hinaus.

Gerade jetzt, wo die Zusammenarbeit mit unserem polnischen Nachbarn nicht mehr so leicht ist wie ehedem, sollten wir alles daran setzen, um sie zu intensivieren.

Das Land Brandenburg hat bereits in dem Moment seiner Wiedergründung die unmittelbare Nachbarschaft zur Republik Polen als besondere Herausforderung anerkannt und als Ziel der Landespolitik in der Verfassung formuliert:

"Brandenburg ist ein freiheitliches, rechtsstaatliches, soziales, dem Frieden und der Gerechtigkeit, dem Schutz der natürlichen Umwelt und der Kultur verpflichtetes demokratisches Land, welches die Zusammenarbeit mit anderen Völkern, insbesondere mit dem polnischen Nachbarn, anstrebt."

Über 25 Jahre nach der Gründung des Landes wäre es auch angebracht, den Auftrag der Landesverfassung politisch deutlich sichtbar wahrzunehmen!

Die geographische Lage bedingt für das Land Brandenburg den besonderen Auftrag, mit dem direkten Nachbarn in den Feldern von Kultur, Bildung, Wirtschaft etc. eng und initiativ zusammenzuarbeiten. Die Kooperation mit Polen ist nicht nur aus aktueller und historischer Sicht ein zentrales deutsches Anliegen. Gesellschaftliche und wirtschaftliche positive Entwicklungen haben Bedeutung weit über den zwischenstaatlichen Bereich hinaus. Hier bedarf es zur Absicherung einer soliden und anspruchsvollen Politik. Um dem Verfassungsauftrag und dem Willen des Landtages (Internationalisierungsstrategie, April 2014) zu entsprechen, ist eine stärkere Koordinierung und Profilierung der Nachbar¬schaftspolitik sinnvoll und notwendig.

Der Verfassungsauftrag, intensiv mit dem polnischen Nachbarn zusammen zu arbeiten, soll durch eine Persönlichkeit konkret politisch wahrgenommen werden. Diese zweisprachige Persönlichkeit soll in der Rolle einer/s Staatssekretär/in in der Lage sein, die Politik der Landesregierung zu koordinieren, sowie laufende und neue Projekte erfolgreich zu unterstützen. Außerhalb der Landesverwaltung lässt sich diese Aufgabe nicht wahrnehmen. Die Persönlichkeit sollte auch in der Lage sein, auf Partner in Polen aktiv zuzugehen, um für gemeinsame Ziele zu werben und gemeinsame Projekte und Vorhaben voranzubringen. Zusätzlich könnte die/der so eingesetzte Polenbeauftragte des Landes Brandenburg weitere Impulse aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft aufgreifen, damit diese Anregungen für das Land wirksam werden können.

Der Polenbeauftragte soll allen Akteuren aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung zur Unterstützung ihrer Vorhaben mit polnischen Partnern Ansprechpartner sein. Im Land Brandenburg soll er dafür werben, sich mit der Geschichte und Kultur unseres Nachbarlandes bekannt zu machen. Insbesondere soll der Polenbeauftragte der Landesregierung auch für das Lernen der Sprache unserer Nachbarn werben.

Empfehlung der Antragskommission:

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