Vermietung von Privatwohnungen als Ferienwohnungen verbieten

AntragstellerInnen:

Jusos Potsdam

Der Unterbezirksparteitag möge beschließen:

Vermietung von Privatwohnungen als Ferienwohnungen verbieten

Die SPD-Landtagsfraktion und SPD-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung Potsdam sollen auf die Einführung eines Gesetzes / einer Verordnung gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum nach Berliner Vorbild hin arbeiten.

Soweit die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist, darf Wohnraum* im Land Brandenburg oder in einzelnen Kommunen nur mit Genehmigung des zuständigen Kreisamtes / der zuständigen Stadtverwaltung zweckentfremdet** werden.

* Wohnraum

Wohnraum im Sinne dieses Gesetzes sind alle Räumlichkeiten, die zur dauernden Wohnnutzung tatsächlich und rechtlich geeignet sind. Hiervon ausgenommen sind Räumlichkeiten, die zu anderen Zwecken errichtet worden sind und zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung nach Absatz 2 auch entsprechend genutzt werden.

** Zweckentfremdung

Eine Zweckentfremdung im Sinne dieses Gesetzes liegt vor, wenn Wohnraum zum Zwecke der wiederholten nach Tagen oder Wochen bemessenen Vermietung als Ferienwohnung oder einer Fremdenbeherbergung, insbesondere einer gewerblichen Zimmervermietung oder der Einrichtung von Schlafstellen, verwendet wird;für gewerbliche oder berufliche sonstige Zwecke verwendet wird; baulich derart verändert oder in einer Weise genutzt wird, dass er für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist; länger als sechs Monate leer steht oder beseitigt wird.

Beschluss

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